Fragen & Antworten
Hast du Fragen zu den Domino's Gutscheinen? Hier findest du Antworten auf die meist gestellten.
Die Bestätigung gilt als rechnungsähnliches Dokument, so dass der Betrag als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.
Die Ausgabe der Gutscheine unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Vielmehr handelt es sich um einen Austausch von verschiedenen Zahlungsmitteln. Eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis ist daher nicht auszustellen. Die geschuldete Steuer steht im Zeitpunkt der Gutscheinausgabe nicht fest, da sowohl Speisen (ermäßigter Steuersatz), als auch Getränke (Regelsteuersatz) erworben werden können. Bitte reiche daher ggf. die Verkaufsbestätigung als Nachweis ein.
Domino’s haftet nicht bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder unbefugter Verwendung des Gutscheins. Es gelten die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unter www.dominos.de.